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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GOODJ Automation AG 

Verkaufs- und Leistungsbedingungen, Fassung vom 01.01.2019 

1.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil aller Verträge über Lieferungen und sonstigen Leistungen (einschliesslich Reparaturen) zwischen GOODJ Automation AG („GOODJ“) und Kunden. Die jeweils aktuellen AGB sind unter www.goodj.ch veröffentlicht. Abweichende Bedingungen gelten nur, soweit sie GOODJ ausdrücklich und schriftlich akzeptiert. Ebenso bedürfen individuelle Erklärungen, Auskünfte, Ratschläge, Empfehlungen sowie etwaige Kulanzabsprachen und der Abschluss selbständiger Beratungsverträge zur Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von GOODJ. Einkaufsbedingungen unserer Kunden gelten grundsätzlich nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. 

2.

Alle Angebote von GOODJ sowie alle technischen Angaben, Abbildungen in Katalogen, Produktbeschreibungen und dgl. sind unverbindlich, solange GOODJ nicht ausdrücklich eine verbindliche Offerte abgibt. Die Offerte gilt als angenommen, sobald der Kunde sie unterzeichnet retourniert oder via E-Mail Annahme erklärt hat. Aufträge des Kunden gelten ebenfalls nur unter Einbezug der jeweils geltenden AGB von GOODJ. 

3.

Bei Reparaturen führen wir nach den DIN- bzw. VDE-Bestimmungen vorgeschriebene Arbeiten auch ohne ausdrücklichen Auftrag aus, soweit dies nach Ermessen von GOODJ für den Kunden nicht unzumutbar ist. Kostenvoranschläge erstellen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch. Bei der Erbringung von Leistungen in den Geschäftslokalitäten des Kunden ist dieser verantwortlich dafür, dass die Mitarbeiter von GOODJ sicheren Zugang zu den Lokalitäten erhalten, diese frei von gesundheitlicher Gefährdung für die Mitarbeiter sind, die erforderlichen Genehmigungen für solche Leistungen vorliegen und die notwendige Infrastruktur für die Vornahme der Leistungen vorhanden ist. Der Kunde haftet für allen Schaden an Personen und Sachen von GOODJ in seinen Lokalitäten, sofern dieser nicht durch GOODJ oder seine Mitarbeiter zu verantworten ist. 

4.

Es gelten die bei Auftragseingang gültigen Preise. Die Preise verstehen sich Netto zuzüg- lich gesetzliche MwSt. 

5.

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Die Zahlungen sind in Schweizer Franken (CHF) zu leisten ohne (Skonto-)abzug. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Bei Überschreitung einer verein- barten Zahlungsfrist sind wir berechtigt, weitere Lieferungen zurückzustellen oder abzuleh- nen. Zahlungen des Kunden werden zunächst auf Zinsen und Kosten und sodann der jeweils ältesten Forderung von GOODJ gegenüber dem Kunden angerechnet. Der Kunde ist nur dann berechtigt, eine Zahlung zurückzubehalten oder mit einer Gegenforderung zu verrechnen, wenn die Gegenforderung von GOODJ anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. GOODJ bleibt Eigentümerin der von ihr gelieferten Ware bis diese vollständig bezahlt ist. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist GOODJ berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. 

6.

Wir liefern unsere Produkte in der Regel innerhalb von bis zu 3 Werktagen, soweit die Produkte verfügbar sind und nicht ausdrücklich eine andere Lieferfrist vereinbart ist. Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindliche Schätzungen. Sämtliche Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse. Wird die Lieferung durch Ereignisse behindert, die GOODJ nicht beeinflussen kann, wie z.B. durch höhere Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, verlängern sich Lieferfristen um die Dauer dieser Behinderungen. Ausserdem kann GOODJ ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, wenn die Produkte noch nicht geliefert sind und innerhalb einer angemessen verlängerten Lieferfrist mangels Verfügbarkeit auch nicht beschafft werden können. 

7.

Die Mengen pro Verpackungseinheit sind der Auftragsbestätigung oder dem verbindlichen Angebot von GOODJ zu entnehmen. GOODJ behält sich vor, Bestellmengen, die nicht auf eine ganze Verpackungseinheit lauten, entsprechend abzuändern. Bei Produkten, die im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung nicht in einem aktuellen Katalog von GOODJ enthalten sind, behält sich GOODJ vor, Bestellmengen den internen Produktionsmengen anzupassen oder einen Zuschlag zu verrechnen. 

8.

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. GOODJ organisiert den Transport der Produkte nach eigenem Ermessen, wobei Sonderwünsche des Kunden soweit möglich berücksichtigt werden. Sämtliche Versandkosten sowie logistische Zusatzleistungen gehen zu Lasten des Kunden soweit es sich hierbei nicht um Kosten der Nacherfüllung wegen eines Mangels handelt. Bei Reparaturleistungen entsteht an der uns zur Reparatur gegebenen Sache für uns ein Pfandrecht für alle unsere Forderungen aus dem Reparaturauftrag, sofern die Sache im Eigentum des Kunden steht. Bei Nichtabholung oder Annahmeverweigerung sind wir nach entsprechender Ankündigung berechtigt, die reparierte Sache durch freihändigen Verkauf oder Ausbau der Reparaturteile und Verschrottung des Restes zu verwerten. 

9.

Waren, welche von GOODJ korrekt geliefert wurden, werden von GOODJ nur nach vorheriger Vereinbarung zurückgenommen. Bei einer mit GOODJ vereinbarten Warenrücksendung ist folgendes zu beachten: 

• Auf dem Begleitpapier hat der Kunde nebst der Rechnungsnummer und dem Rechnungsdatum zu vermerken, mit welchem GOODJ-Ansprechpartner die Rücksendung vereinbart wurde. 

• Eine Warenrücknahme ist nur für ganze Verpackungseinheiten möglich, welche ori- ginalverpackt sind und dem aktuellen Verkaufsprogramm von GOODJ entsprechen. Rücksendungen von Waren, welche bei GOODJ nicht mehr im Sortiment sind, werden ohne Rückvergütung entsorgt. 

• Zurückgesandte Ware muss in einwandfreiem, verkaufsfähigem Zustand sein. 

Mangelhafte Ware wird ohne Rückvergütung entsorgt. 

• Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. 

• Mit einem Verfalldatum gekennzeichnete Produkte müssen innert 14 Tagen ab Auslieferung zurückgesandt werden. Entspricht die retournierte Ware den oben erwähnten Bedingungen, werden dem Kunden folgende Beträge rückvergütet: 

• Innert 30 Tagen ab Auslieferung: fakturierter Nettokaufpreis der zurück- gesendeten Ware. 

• Ab 30 Tagen nach Auslieferung: fakturierter Nettokaufpreis der zurück- gesendeten Ware abzüglich 30% des fakturierten Nettokaufpreises der zurückgesendeten Ware. 

Für die Rücksendung von DX Kartuschen können die Gefahrgut-Beförderungspapiere und eine Spediteurs Empfehlung vom Customer Service von GOODJ verlangt werden. 

10. Unsere Lieferungen, erbrachten Dienstleistungen und unsere diesbezüglichen Rechnungen hat der Kunde unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel hinsichtlich der gelieferten Produkte, der erbrachten Dienstleistungen und/oder Fehler in der Rechnung unverzüg- lich, spätestens jedoch 8 Tage nach Empfang der Produkte bzw. Rechnung oder nach Durchführung der erbrachten Leistungen zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Aufdeckung zu rügen. Werden Mängel nicht rechtzeitig gerügt, sind Garantieansprüche ausgeschlossen. Während des Transports entstandene Schäden oder Verluste sind vom Kunden durch die Post feststellen zu lassen. Bei LKW-Lieferungen sind auf dem Transport entstandene Schäden oder Verluste durch den LKW-Fahrer bestätigen zu lassen. Der Kunde darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern. 

11.

GOODJ garantiert, dass gelieferte Produkte frei von Mängeln und Fertigungsfehlern sind. Diese Garantie gilt unter der Voraussetzung, dass das Produkt in Übereinstimmung mit der von GOODJ gelieferten Bedienungsanleitung richtig eingesetzt und gehandhabt, gepflegt und gereinigt wird und dass alle Garantieansprüche, falls nicht anders kommuniziert, innerhalb von 12 Monaten ab Verkaufsdatum geltend gemacht werden. Für erbrachte Dienstleistungen und Reparaturen beträgt die Garantiefrist ebenfalls 12 Monate ab Abschluss der Dienstleistungserbringung oder der Reparatur. Mit Ablauf der Garantiefrist verwirken sämtliche Ansprüche des Kunden. Garantieansprüche sind schriftlich geltend zu machen mit Angabe des Kaufdatums und unter genauer Beschreibung des Mangels. Das Produkt oder der betroffene Produktteil ist unverzüglich nach Feststellung des Mangels an den Hauptsitz von GOODJ in der Schweiz zu senden. Die vorliegende Garantie ist abschliessend und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Erklärungen, schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen diesbezüglich. Vorbehalten bleiben die jeweils in den Gerätebedienungsanleitungen enthal- tenen Garantiebestimmungen. 

12.

Bei Mängeln an den von uns gelieferten Produkten oder sonstigen Leistungen (ein- schliesslich Reparaturen), welche innerhalb der Garantiefrist auftreten und rechtzei- tig gerügt werden, verpflichten wir uns, nach unserer Wahl, die gelieferten Produkte entweder nachzubessern bzw. zu reparieren oder die gelieferten Produkte zu ersetzen bzw. die Leistung nachzubessern oder erneut zu erbringen. Ansprüche auf Wandlung oder Minderung werden hiermit wegbedungen. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen durch den Kunden oder durch fremde Werkstätten ausgeführt werden. Da unse- re Systeme eine technische Einheit bilden, dürfen Produkte von GOODJ nicht für andere als die von GOODJ empfohlenen Zwecke oder in Kombination mit Produkten, die für den Zweck nicht geeignet sind, verwendet werden. Garantieansprüche sind ausgeschlossen, wenn Produkte von GOODJ durch Dritte verändert werden oder Produkte oder Bestandteile von Dritten in Produkte von GOODJ eingebaut werden. Es bestehen keine Ansprüche auf Garantieleistungen bei Mängeln aufgrund normaler Abnützung, unsachgemässem Umgang, ungenügender Wartung oder Einwirkung Dritter. 

13.

GOODJ haftet im Rahmen der zwingenden Bestimmungen der Produktehaftpflicht. Ausgenommen bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit, wird jegliche weiter- gehende Haftung ausgeschlossen. Die Kenntnis der für die Verwendung unserer Produkte einschlägigen Vorschriften sowie die Prüfung etwaiger Vorgaben Dritter ist in jedem Falle Sache unserer Kunden. GOODJ lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, die infolge Nichtbeachtung dieser Vorschriften bzw. Vorgaben entstehen können. Beratungsleistungen unserer Mitarbeiter ersetzen daher nicht eine gebotene Beratung durch qualifizierte Fachleute. Unterlässt der Kunde den Beizug qualifizierter Fachleute, haften wir nicht für hieraus entstehende Schäden. Die vertragliche oder ausservertragliche Haftung von GOODJ im Zusammenhang mit Schäden, die auf Handlungen oder Unterlassungen der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Hilfspersonen von GOODJ zurückzuführen sind, sowie für die persönliche vertragliche oder ausservertragliche Haftung dieser Personen wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Eine allfällige Schadenersatzpflicht von GOODJ, ihren Organen, ihren Mitarbeitern und allfällig GOODJ beigezogenen Dritten ist – soweit gesetzlich zulässig und unabhängig vom Rechtsgrund – in jedem Fall beschränkt auf den vom Kunden gemäss Vertrag bezahlten oder zu bezahlenden Preis. 

14.

Sämtliche Immaterialgüterrechte, die sich GOODJ im Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten oder der Erfüllung von Dienstleistungen aneignet oder von Dritten erwirbt, bleiben im ausschliesslichen Eigentum von GOODJ. Ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von GOODJ darf der Kunde keine Immaterialgüterrechte, insbesondere keine Patenten und/oder Marken, von GOODJ verwenden. 

15.

Erfüllungsort für sämtliche vom Kunden zu leistenden Zahlungen ist der Sitz von GOODJ in der Schweiz. Es gilt schweizerisches Recht. Die Bestimmungen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG) werden hiermit explizit ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis ist der Sitz von GOODJ in der Schweiz. 

GOODJ Automation AG